Die vergangenen Monate waren vom Coronavirus SARS-CoV-2 geprägt. Das Virus hat uns mit einer Situation konfrontiert, die für uns alle vorher kaum vorstellbar war. Die Situation hat aber auch gezeigt, dass die Betriebsschließungsversicherung bei Kunden und Versicherern unterschiedlich verstanden und ausgelegt werden kann. Deswegen haben wir einige Sachverhalte noch einmal bewertet und neue, klare Bedingungen formuliert – die neue ERGO Betriebsschließungsversicherung BBSG21. Mit diesen Bedingungen wollen wir ein einheitliches Verständnis für die Betriebsschließungsversicherung schaffen und den Versicherungsfall eindeutig beschreiben. Betriebsschließungsverträge können ab sofort nur noch auf Basis der BBSG21 abgeschlossen werden. Bereits bestehende Verträge müssen zwingend auf diese Bedingungen umgestellt werden. Erfolgt keine Umstellung auf die neuen Bedingungen, muss der Vertrag gekündigt werden.
Mit der Umstellungsaktion zur Allgemeinen Betriebsschließungsversicherung haben wir bereits im September 2020 mit Verträgen, die ab dem 1.1.2021 ablaufen, begonnen. Zur Betriebsschließungs-Pauschalversicherung beginnt die Umstellungsaktion mit den Abläufen ab dem 1.7.2021. Sprechen Sie Ihre Kunden bereits jetzt auf die neue ERGO Betriebsschließungsversicherung an.
Wichtig: Gekündigt werden nur Verträge, bei denen bis rechtzeitig vor Vertragsablauf keine Umstellung erfolgt ist. Bei jüngeren Verträgen kann der Vertragsablauf auch z.B. erst im Jahr 2024 liegen. Es wird nicht zur Hauptfälligkeit gekündigt. Eine Umstellung vor dem Vertragsablauf ist selbstverständlich jederzeit möglich (und gern gesehen).
Weitere Informationen zur Umstellungsaktion finden Sie hier:
Fakt KW 4/21
Präsentation Vorgehensweise bei der Umstellungsaktion BS
Musterbrief Kündigung BS
Musterbrief Kündigung BSP
Für die optimale Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Kunden sollten Sie sich die folgenden Unterlagen näher ansehen. Hier finden Sie gute Gründe für eine Vertragsumstellung aus Sicht des Kunden, mögliche Fragen des Kunden mit einem Antwortvorschlag für Sie, einen direkten Vergleich der alten Bedingungen mit den neuen sowie eine erste Übersicht über Gerichtsurteile zur Betriebsschließungsversicherung.
Natürlich benötigen Sie zur Vertragsumstellung auch die neuen Bedingungen. Die Bedingungen für die Betriebsschließungsversicherung Gewerbe (BBSG21) und die Bedingungen Geschäftsinhalt Allgemeiner Teil (AT19) finden Sie hier.
Außerdem können Sie mit dem Infoblatt den Nutzen der Betriebsschließungsversicherung noch einmal hervorheben. Das Faktenblatt hilft Ihnen, die wichtigen Kernaussagen der neuen ERGO Betriebsschließungsversicherung BBSG21 zu veranschaulichen.
Name |
SAP-Nr. |
Bedingungen Geschäftsinhalt Allgemeiner Teil (AT19) |
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Bedingungen für die Betriebsschließungsversicherung Gewerbe (BBSG21) |
- |
Betriebsschließungsversicherung - Infoblatt |
50075907 |
Sie können alle Druckstücke über meine-Druckstuecke.de abrufen.
Selbstverständlich sollen die Kunden nicht nur mit ihrer Betriebsschließungsversicherung auf dem neuesten Stand sein. Sie sollen auch von den vielen Vorteilen der kompletten Geschäftsversicherung profitieren. Deswegen ist es unumgänglich, alle Verträge unter der Versicherungsnummer (z. B. Geschäftsinhalt, Glas, Elektronik etc.) auf die aktuellsten Bedingungen umzustellen. In unserem Bedingungsvergleich können Sie die Vorteile auf einen Blick erkennen.
Zur Veranschaulichung des Versicherungsschutzes können Sie die Ihnen bereits bekannten Infoblätter und Broschüren nutzen.
Sie können alle Druckstücke über meine-Druckstuecke.de abrufen.
* nur zur internen Nutzung, nicht im EMD